Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und WEMWI® gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, WEMWI® hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen
Vertragsschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen – sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wurde nichts anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen.Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.
Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die im Angebot angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet. Materialkosten, wie Ausdrucke, Kopien, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM/DVD etc., die vom Auftrag-geber veranlasst sind, werden berechnet. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen (Kosten für Taxi- und Kurierdienste) sind zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10% gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine Vergütung/Abstandshonorar von 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auszuhändigen.
Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind der Agentur auszuhändigen bzw. zu vernichten, wenn diese per E-Mail in Form einer PDF-Datei vorgelegt wurden. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
Werden die im Zuge einer Präsentation an Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikations-aufgaben nicht für diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte ander-weitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
Verschwiegenheit
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätig-keit in Zusammenhang mit dem Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Eigentumsrecht / Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur, wie Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Fotos oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung zum vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung – unab-hängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – bedarf der Zustimmung von WEMWI<small®. Dafür steht der Agentur eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Ver-wendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat WEMWI® von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die WEMWI® erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe-pflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist WEMWI® nicht verpflichtet
Kennzeichnung / Referenz
WEMWI® kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hin-weisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. WEMWI® ist jederzeit berechtigt, ab Auftragserteilung die Zusammenarbeit mit dem Kunden gegenüber Dritten als Referenz zu verwenden. Dieses beinhaltet auch das Recht zur Verwendung des Kundennamens auf der Website von WEMWI®.
Genehmigung
Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsproto-kolle bzw. des Schriftverkehrs in Form von E-Mails der Agentur. WEMWI® ist nicht verantwortlich für Autorenkorrekturen und führt diese nach schriftlicher Vorgabe des Kunden aus.
Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden aller-dings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leis-tung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Agentur Eigentümerin. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltend-machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur anzuzeigen und zu begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung der Agentur zu. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von WEMWI®, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Stand 19.05.2021